Mit Hilfe von Förderprogrammen Ihre Finanzierung oder Sanierung vereinfachen
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, mit Hilfe von Förderprogrammen der KfW oder der NRW-Bank Ihre Baufinanzierung zu vereinfachen. Im Folgenden zählen wir Ihnen die wichtigsten Informationen der Programme auf.
1 - KfW-Wohneigentumsprogramm (124):
1. Was wird gefördert?
- Der Bau eines Neubaus
- Der Kauf einer bestehenden Immobilie
- Notar- und Nebenkosten
2. Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
3. Wie sind die Konditionen?
- Förderkredit ab 3,86 %
- Bis zu 100.000 Euro Kreditbetrag
- Für alle, die Wohnraum kaufen oder bauen und selbst darin wohnen wollen
- Gut kombinierbar mit anderen KfW-Förderprodukten
Weitere Information finden sie auf der KfW-Webseite unter Förderprogramm 124.
2 - KfW-Wohngebäudekredit (261):
1. Was wird gefördert?
- Es wird der Kauf eines sanierten Effizienzhauses oder die Sanierung zu einem Effizienzhaus gefördert
2. Wer wird gefördert?
- Es werden alle gefördert, die klimafreundlich sanieren möchten
3. Wie sind die Konditionen?
- Förderkredit ab 0,20 % effektivem Jahreszins für Kauf und Sanierung
- bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
- weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
Weitere Information finden sie auf der KfW-Webseite unter Förderprogramm 261.
3 - KfW-Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298):
1. Was wird gefördert?
- Die KfW fördert den Neubau und den Kauf eines maximal 1 Jahr alten Wohngebäudes.
2. Wer wird gefördert?
- Alle die in klimafreundlichen Neubauten investieren
3. Wie sind die Konditionen?
- Förderkredit ab 0,68 % effektivem Jahreszins
- für Neubau und Kauf eines 1 Jahr alten Wohngebäudes
- bis zu 150.000 Euro je Wohnung
- bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung
4. Was sind die Voraussetzungen?
- Förderprogramm 297:
- Die Effizienzhausstufe 40 erreicht ist
- in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
- Förderprogramm 298:
- Die Effizienzhaus Stufe 40 erreicht ist
- die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat, und
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Weitere Information finden sie auf der KfW-Webseite unter Förderprogramm 297,298.
4- KfW-Wohneigentum für Familien (300):
1. Was wird gefördert?
- a. Der Bau eines Neubaus und der Kauf eines maximal 1 Jahr alten Wohngebäudes
2. Wer wird gefördert?
- a. Es werden Familien mit Kindern oder Alleinerziehende mit folgenden
Voraussetzungen gefördert:- Sie bewohnen die geförderte Immobilie als Eigentümerin oder Eigentümer (mindestens 50 % Miteigentumsquote) selbst.
- In Ihrem Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
- Ihr neues Haus oder Ihre Eigentumswohnung ist Ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland.
- Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.
3. Wie sind die Konditionen?
- Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins für einen klimafreundlichen Neubau
- Kredithöchstbetrag von 170.000 bis 270.000 Euro
4. Was sind die Voraussetzung?
- Die Effizienzhausstufe 40 erreicht ist
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
- in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und oder
- die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium“ erfüllt, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat
Weitere Information finden sie auf der KfW-Webseite unter Förderprogramm 300.
Förderprodukte der NRW-Bank sind Folgende:
Eigentumsförderung - Neubau oder Kauf:
1. Was wird gefördert?
- Bau von selbstgenutztem Wohneigentum (Neubau, Aufstockung, Anbau, Änderung und Nutzungsänderung)
- Erwerb einer Bestandsimmobilie zur Selbstnutzung
- Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum von einem Bauträger
- Weitere Kosten (Grundstückskosten, Nebenkosten, Außenanlagen etc.) werden ebenfalls mitfinanziert.
2. Wer wird gefördert?
- Personen oder Familien mit kleinem oder mittlerem Einkommen
3. Wie sind die Konditionen?
- 30 Jahre Zinsbindung
- Zinssatz von 0,5% pro Jahr
- 1% Tilgung pro Jahr bei Neubau und Ersterwerb
- 2% Tilgung pro Jahr beim Kauf einer Bestandsimmobilie
4. Was sind die Voraussetzungen?
- Kleines oder mittleres Einkommen
- 7,5% der Gesamtsumme muss als Eigenleistung erbracht werden können wiebeispielsweise durch:
- eigene Geldmittel (Eigenkapital)
- eigene Arbeiten, wodurch Kosten für eine Beauftragung gespart werden